Bedingungen

1.1 Der Ankäufer ist die Goldbrief GmbH mit der Org.-Nr.: FN 352164 w (im Folgenden als GOLDBRIEF bezeichnet), ein Unternehmen, das unter anderem mit dem Markenzeichen GOLDBRIEF® und der Website www.goldbrief.at geschäftlich tätig ist.

1.2 GOLDBRIEF hat seine Tätigkeit bei der Polizeibehörde in Stockholm unter der Registrierungsnummer AA-572-29616-2009 registriert.

„Gegenstand“ ist ein Gegenstand aus Gold und „Gegenstände“ sind mehrere Gegenstände aus Gold, den/die der Kunde unter Verwendung eines Goldbeutels an GOLDBRIEF schickt.

„Goldvereinbarung“ ist das Vereinbarungsformular, das der Kunde im Goldbrief erhält.

„GOLDBRIEF“ ist die Guldbrev AB (siehe auch Punkt 1 oben).

„Goldbrief“ ist die Sendung, die der Kunde bei der Firma GOLDBRIEF auf deren Website oder telefonisch bestellt und welche die Goldvereinbarung und den Goldbeutel enthält.

„Goldbeutel“ ist die Antwortpostsendung, einschließlich des Sicherheitsbeutels, den der Kunde im Goldbrief erhält und den der Kunde benutzt, um Gegenstände an GOLDBRIEF zu schicken.

Die „Website“ ist www.goldbrief.at.

„Kunde“ ist die juristische Person (Gewerbetreibender) oder die natürliche Person (Verbraucher), welche die Goldvereinbarung mit GOLDBRIEF abschließt und Gegenstände an GOLDBRIEF verkauft.

„Bedingungen“ sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GOLDBRIEF.

3.1 GOLDBRIEF und der Kunde schließen eine Vereinbarung ab, indem der Kunde die Goldvereinbarung ausfüllt und unterzeichnet. Durch den Abschluss der Goldvereinbarung erteilt der Kunde GOLDBRIEF und gegebenenfalls dessen Konzernunternehmen den Auftrag, eine Bewertung des Gegenstands (siehe Punkt 7) vorzunehmen. GOLDBRIEF bietet dem Kunden erst einen Preis für den Gegenstand an, nachdem die Bewertung durchgeführt wurde.

3.2 GOLDBRIEF bezahlt den Preis, den GOLDBRIEF dem Kunden angeboten hat, nachdem GOLDBRIEF die Bewertung vorgenommen hat, wodurch das Eigentumsrecht für den Gegenstand auf GOLDBRIEF übergeht. Die Preisbedingungen sind in Punkt 6 angegeben und die Bedingungen bezüglich der Bewertung und Bezahlung sind in Punkt 7 angegeben.

3.3 GOLDBRIEF behält sich das Recht vor, den Ankauf des Gegenstands abzulehnen, wenn die Sendung beschädigt, geöffnet, manipuliert oder nicht korrekt verschlossen ist. GOLDBRIEF hat außerdem das Recht, den Ankauf des Gegenstands abzulehnen, wenn dessen Menge oder Form nicht mit den Angaben übereinstimmt, die der Kunde in der Goldvereinbarung gemacht hat. Neben den oben genannten Fällen hat GOLDBRIEF das Recht, den Ankauf des Gegenstands ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.1 Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein, um mit GOLDBRIEF eine Goldvereinbarung abzuschließen. Der Kunde muss außerdem der legale und rechtmäßige Eigentümer des Gegenstands sein und das Recht haben, frei über den Gegenstand verfügen zu können.

4.2 Der Kunde muss eine österreichische Personennummer besitzen und im Melderegister mit einer festen Adresse in Österreich registriert sein. Falls der Kunde die Bezahlung auf ein Bankkonto wünscht, muss er Inhaber eines österreichischen Bankkontos in seinem eigenen Namen sein.

4.3 GOLDBRIEF behält sich das Recht vor, einen Nachweis dafür zu verlangen, dass die oben genannten Anforderungen erfüllt sind.

5.1 GOLDBRIEF haftet nur für Sendungen per Einschreiben, die unter Verwendung eines Goldbeutels an GOLDBRIEF geschickt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den Betrag, in dessen Höhe die Sendung von GOLDBRIEF versichert wurde und der zurzeit 1.000 EUR pro Goldbeutel beträgt. Die Versicherung gilt nur für den Teil des Gegenstands, der aus reinem Gold besteht. Der Kunde muss beschädigte oder verlorene Sendungen GOLDBRIEF melden. Dann meldet GOLDBRIEF den Schaden bzw. Verlust der Reklamationsabteilung der Post und legt den Original-Einsendebeleg vor, um Schadenersatz zu erhalten. Alle Reklamationsangelegenheiten werden von GOLDBRIEF erledigt.

Um die Bezahlung zu erhalten, muss der ursprüngliche Versandbeleg der Post und der Kaufbeleg bei GOLDBRIEF eingereicht werden.

Wenn kein Kaufbeleg vorhanden ist, verwenden wir bei GOLDBRIEF die Fotografien des betroffenen Gegenstands, die wir mit dem Brief erhalten haben. Damit die Versicherung gültig wird, müssen die Bilder vor dem Versand des Briefs bei uns vorliegen / bei einer Postfiliale aufgegeben werden, um Betrugsversuche zu vermeiden. Dann wird die Bewertung vorgenommen, indem das Gewicht des Gegenstands auf den Bildern geschätzt wird. Außerdem sprechen wir mit dem Kunden, um eine möglichst genaue Vergütung für das Gold zu bestimmen. Falls die uns zugeschickten Bilder nicht mit dem Inhalt des Goldbriefs, den wir erhalten haben, übereinstimmen, unternimmt Goldbrief rechtliche Schritte und meldet alle Betrugsversuche der Polizei.

5.2 GOLDBRIEF übernimmt die Haftung gemäß dem obigen Punkt 5.1 nur, falls der Kunde den Gegenstand gemäß den Bestimmungen der Goldvereinbarung in dem Folder, welcher der Goldvereinbarung beigefügt ist, und auf der Website gehandhabt hat. Gegenstände, die in einer anderen als der oben angegebenen Weise an GOLDBRIEF geschickt werden, werden nicht ersetzt, und der Kunde trägt allein das Risiko für einen solchen Versand.

6.1 Es gelten die Preise und Gebühren, die jeweils in der aktuellen Preisliste angegeben sind, die auf der Website und unter Meine Seiten eingesehen werden kann, oder die dem Kunden separat per E-Mail oder Telefon genannt werden, nachdem GOLDBRIEF den Gegenstand bewertet hat. Die Preise, die für den Ankauf von Gold durch GOLDBRIEF genannt werden, gelten für die reine Goldmenge, d. h. ohne einen etwaigen Wert des Designs, des Fabrikats/Markenzeichens, von Steinen, Metall usw. Der angegebene Preis für den Goldgehalt 24 Karat gilt nur für so genanntes Investitionsgold in Form von Barren und beträgt maximal 25 Gramm von Boliden mit dem dazugehörigen Zertifikat und pro Person. Bei größeren Mengen als 25 Gramm Investitionsgold bitten wir Sie, unseren Kundenservice zu kontaktieren.

6.2 Der an den Kunden gezahlte Preis basiert auf der betroffenen Goldmenge, dem Feingehalt und dem Goldpreis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gold bei uns eingeht.

6.3 GOLDBRIEF bietet seinen Kunden eine Preisgarantie gemäß den nachstehenden Bestimmungen. Die Preisgarantie gilt für den Fall, dass der Kunde innerhalb von fünf Tagen ab dem Tag, an dem GOLDBRIEF den Gegenstand erhalten und bewertet hat, schriftlich nachweisen kann, dass ein gleichwertiger Internet-Goldhändler dem Kunden einen höheren normalen Preis pro Gramm angeboten hat. Etwaige Kampagnenpreise gelten nicht (beispielsweise Preisangaben, die darin bestehen, dass ein höherer Preis als der Weltmarktpreis nach 30 Tagen gezahlt wird, oder Preise, die nur für maximal 5 Gramm des eingeschickten Gewichts über 100 Gramm bezahlt werden). Unter einem gleichwertigen Internet-Goldankäufer wird ein Akteur verstanden, der seine Tätigkeit ausschließlich im Internet ausübt, nicht mit Steinen handelt und dessen Bewertung ausschließlich auf dem Goldwert basiert, d. h. vom Gewicht und vom Karatwert ausgeht. Dieser Akteur darf auch keine Goldgegenstände verkaufen. Lokale Goldankäufer sind folglich nicht in unserer Preisgarantie enthalten.

6.4 Die Preisgarantie gilt für die reine Goldmenge. Die Preisgarantie wird ausgehend vom Nettopreis des Goldes berechnet. Etwaige Kosten, Abzüge oder Gebühren zu Lasten des Kunden können hinzukommen, wie beispielsweise Bewertungsgebühren.

6.5 GOLDBRIEF behält sich das Recht vor, den Gegenstand an den Kunden zurückzuschicken, statt dem Kunden den Unterschied im Goldwert des Gegenstands zu ersetzen. Der Gegenstand wird in diesem Fall gemäß dem nachstehenden Punkt 8.5 versichert zurückgeschickt, ohne dass dem Kunden dadurch Kosten entstehen.

7.1 Wenn GOLDBRIEF den Gegenstand erhalten hat, führt GOLDBRIEF eine Bewertung des Gegenstands durch (siehe auch Punkt 10 unten). Wenn GOLDBRIEF den Wert des Gegenstands festgestellt hat, wird der Preis berechnet, den GOLDBRIEF für den Gegenstand zu zahlen bereit ist, und der Kunde erhält eine diesbezügliche Mitteilung von GOLDBRIEF.

7.2 GOLDBRIEF nimmt die Bezahlung des Gegenstands am selben oder spätestens am darauffolgenden Banktag vor, gerechnet ab dem Tag, an dem GOLDBRIEF den Goldbeutel erhalten und bewertet hat, und der Kunde seine Kontonummer GOLDBRIEF mitgeteilt hat. Bezahlung bedeutet, dass GOLDBRIEF dem Kunden eine Überweisung auf das Bankkonto des Kunden gemäß Punkt 7.4 vorgenommen hat.

7.3 GOLDBRIEF kann eine Zahlung auf ein Bankkonto vornehmen, falls der Kunde die Bankkontonummer mitgeteilt hat. Dies erfolgt auf „Meine Seiten“, wo sich der Kunde einloggt und angibt, auf welches Bankkonto die Bezahlung erfolgen soll. Die Kontonummer soll GOLDBRIEF bekannt sein, nachdem die Bewertung beendet wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass IBAN und BIC korrekt angeben sind. GOLDBRIEF übernimmt keine Haftung für falsche Angaben von IBAN und BIC.

7.4 Falls der Kunde den von GOLDBRIEF angebotenen Preis nicht akzeptiert, kann der Kunde den Kauf rückgängig machen, indem er GOLDBRIEF spätestens innerhalb von fünf Tagen ab dem Tag, an dem GOLDBRIEF den Gegenstand erhalten und bewertet hat, kontaktiert. Es obliegt dabei dem Kunden nachzuweisen, dass der Kauf innerhalb der angegebenen Zeit rückgängig gemacht wurde. Siehe auch Punkt 8.3.

8.1 GOLDBRIEF schickt den Gegenstand nach Kontakt mit dem Kunden per E-Mail oder Telefon zurück, falls der Gegenstand nicht aus Gold besteht, sowie in den Fällen, die im nachstehenden Punkt 8.2 genannt sind.

8.2 Falls GOLDBRIEF aus irgendeinem Grund beschließt, den Kauf nicht durchzuführen, wird der Kauf abgebrochen, und GOLDBRIEF schickt dann den Gegenstand gemäß Punkt dem nachstehenden Punkt 8.5 zurück, ohne dass dadurch dem Kunden Kosten entstehen.

8.3 Wenn der Kunde sich auf Meine Seiten einloggt, die Bezahlungsweise angibt und die Bewertung akzeptiert, gilt die Transaktion als abgeschlossen, nachdem GOLDBRIEF die Bezahlung des Gegenstands vorgenommen hat, so dass das Rückgaberecht erlischt.

8.4 Die Rücksendekosten belaufen sich auf 19 EUR für jede versicherte Sendung. Gold und Silber werden stets versichert versendet. Die Rückgabezeit wird auf zirka zwei Wochen geschätzt. Gegenstände, die nicht aus Gold oder Silber bestehen, werden gegen eine Gebühr von 9 EUR unversichert zurückgeschickt. Wenn der Kunde wünscht, dass Gegenstände, die nicht aus Gold oder Silber bestehen, versichert verschickt werden, beläuft sich die Gebühr auf 19 EUR. Die Rücksendekosten müssen innerhalb der Rücksendefrist von 5 Tagen gezahlt werden.

8.5 GOLDBRIEF haftet nicht für Rücksendungen, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden. Wenn der Gegenstand beschädigt wird oder verlorengeht, ist GOLDBRIEF für diesen Verlust nicht schadenersatzpflichtig.

8.6 Das Eigentumsrecht an nicht entgegengenommenen Sendungen fällt einen Monat nachdem der Gegenstand wieder in den Besitz von GOLDBRIEF gelangt ist, im vollen Umfang GOLDBRIEF zu, falls der Kunde nicht zuvor Anspruch auf die Sendung erhoben hat. GOLDBRIEF schickt in diesem Fall den Gegenstand versichert gegen eine Gebühr von 19 EUR an den Kunden zurück. Falls der Kunde innerhalb der angegebenen Zeit keinen Anspruch auf die Sendung erhebt, zahlt GOLDBRIEF
den Betrag zurück, den GOLDBRIEF ursprünglich für den Gegenstand bezahlte, abzüglich einer Gebühr in Höhe von 19 EUR.

8.7 GOLDBRIEF behält sich das Recht vor, den Gegenstand an den Kunden zurückzuschicken, falls dieser seine Bewertung nicht zur Kenntnis nimmt. Der Gegenstand wird gegen eine Gebühr von 39 EUR für den Verwaltungsaufwand sowie 19 EUR für die Rücksendungskosten, d. h. gegen eine Ge amtgebühr von 58 EUR, zurückgeschickt. Dies gilt für Kunden, die sich nicht auf Meine Seiten eingeloggt haben oder nicht auf andere Weise ihre Bewertung zur Kenntnis genommen haben, nachdem GOLDBRIEF wiederholt versucht hat, mit dem Kunden in Kontakt zu kommen. Das Eigentumsrecht für nicht entgegengenommene Sendungen gemäß dem vorliegenden Punkt 8.7 fällt GOLDBRIEF direkt zu, wenn der Gegenstand wieder in den Besitz von GOLDBRIEF gelangt. Wenn der Kunde sich auf Meine Seiten eingeloggt hat oder auf andere Weise die Bewertung zur Kenntnis genommen hat, gilt das Rückgaberecht von fünf Tagen gemäß Punkt 7.4 auch, wenn die Kontonummer nicht angegeben wurde.

GOLDBRIEF stellt die Identität des Kunden durch Einholung von Informationen von Mobilfunknetz- und Telefonbetreibern, PAR und Kreditauskunfteien fest und gleicht diese Angaben mit den Angaben ab, die der Kunde selbst in der Goldvereinbarung oder auf „Meine Seiten“ gemacht hat. Die Informationen, die GOLDBRIEF von anderen Stellen als vom Kunden einholt, werden nur verwendet, um die Identität des Kunden festzustellen. Bezüglich der Angaben, die der Kunden macht, gelten die Bestimmungen im nachstehenden Punkt 12.

GOLDBRIEF hat das Recht, die Echtheit usw. des Gegenstands zu kontrollieren, um den Gegenstand zu bewerten. Bei der Durchführung dieser Kontrolle können chemische und technische Tests durchgeführt werden. GOLDBRIEF kann den Gegenstand zerlegen, falls vermutet wird, dass der Gegenstand aus einem anderen Material als Gold besteht.

Der Kunden ist verpflichtet, GOLDBRIEF unverzüglich Änderungen des Namens, der Adresse und der Telefonnummer des Kunden mitzuteilen. Diese Mitteilung soll schriftlich an die folgende Adresse von GOLDBRIEF erfolgen: GOLDBRIEF GmbH, Postfach 0019, 2340 Mödling

12.1 GOLDBRIEF ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Kunden zu Ausbildungszwecken elektronisch aufzuzeichnen oder auf andere Weise zu dokumentieren.

12.2 Die personenbezogenen Angaben, die der Kunde zur Verfügung stellt, werden vertraulich und gemäß der Datenschutzverordnung behandelt. Der Kunde ist berechtigt, auf seine personenbezogenen Angaben zuzugreifen, die bei GOLDBRIEF gespeichert sind. Falls diese Angaben falsch, unvollständig oder nicht mehr aktuell sind, hat der Kunde das Recht, eine Korrektur oder Löschung dieser Daten zu verlangen.

12.3 Die personenbezogenen Angaben des Kunden werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: Feststellung der Identität, Vereinbarungsentwurf und -verwaltung sowie zur Kommunikation mit dem Kunden, um die Vereinbarung mit dem Kunden abzuschließen und zu erfüllen. Die personenbezogenen Angaben werden auch verwendet, um die rechtlichen Verpflichtungen von GOLDBRIEF gemäß der geltenden Gesetzgebung zum Handel mit gebrauchten Waren zu erfüllen. Personenbezogene Angaben über Sie als Kunde können zu Marketingzwecken zwischen dem Kunden und GOLDBRIEF verwendet werden, wenn Sie als Kunde dies ausdrücklich genehmigt haben. GOLDBRIEF teilt die personenbezogenen Angaben des Kunden der Polizeibehörde zu den oben genannten Zwecken oder in Bezug auf etwaige rechtliche Angelegenheiten mit.

12.4 Indem der Kunde eine Goldvereinbarung bestellt, akzeptiert er die Bedingungen. Falls der Kunde nicht wünscht, dass personenbezogene Angaben zu Zwecken verwendet werden, die direkt das Marketing von GOLDBRIEF betreffen, muss der Kunde dies GOLDBRIEF schriftlich mitteilen.

12.5 Goldbrief GmbH, p.A KPMG Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, E-Mail [email protected], ist verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Angaben gemäß dem vorliegenden Punkt 12. Weitere Informationen über unsere Verarbeitung von personenbezogenen Angaben finden Sie hier.

13.1 Die Website enthält so genannte Cookies. Indem Ihr Browser zur Annahme von Cookies installiert und konfiguriert ist, willigen Sie in die Verwendung von Cookies wie im Folgenden beschrieben ein.

13.2 GOLDBRIEF verwendet sitzungsbasierte Cookies, um das Benutzererlebnis zu verbessern, indem festgestellt wird, wo Sie lange verweilen und welche Seiten Sie für interessant halten. Cookies werden auch zur Steuerung etwaiger Kampagnencodes/Preise sowie für allgemeine Internetstatistiken verwendet. Wenn Sie einen neuen Browser öffnen, wird ein neues Sitzungscookie angelegt. Wir verwenden auch Cookies, die gespeichert werden, nachdem die Sitzung beendet wurde. Diese Cookies werden verwendet, um beispielsweise festzustellen, ob Sie uns früher schon besucht haben, zu welcher Kampagne Sie gehören und wann Sie uns zum letzten Mal besucht haben. In Cookies werden keine personenbezogenen Angaben wie E-Mail oder Personennummern gespeichert.

13.3 Informationen aus Cookies werden auf unserer Website verwendet, um unsere Dienstleistungen zu verbessern und Sie als Kunde über Marketingkampagnen und Angebote zu informieren. GOLDBRIEF gibt die mit Cookies eingeholten Informationen nicht an Dritte weiter, kann aber solche Informationen an seine Konzernunternehmen weitergeben.

13.4 Wenn Sie die Website von Goldbrief besuchen, informieren wir Sie darüber, ob Cookies in Ihrem Browser gespeichert werden. Wenn Sie die gespeicherten Cookies entfernen wollen, müssen Sie die Einstellungen in Ihrem Browser aufrufen und löschen. Danach werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie keine Website von Guldbrev besuchen sollen, um zu vermeiden, dass mehrere Cookies in Ihrem Browser gespeichert werden.

14.1 Die Mitteilung, die GOLDBRIEF mit dem Brief an den Kunden sendet, gilt als spätestens sieben Tage nach der Absendung beim Kunden angekommen, wenn der Brief an die Melderegisteradresse des Kunden oder an die letzte Adresse, die der Kunde GOLDBRIEF schriftlich mitgeteilt hat, geschickt wurde. Die Mitteilung, die GOLDBRIEF per E-Mail an den Kunden schickt, gilt als an demselben Tag beim Kunden angekommen, an dem die E-Mail-Mitteilung dem Kunden an die E-Mail-Adresse, die der Kunde GOLDBRIEF angegeben hat, geschickt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktangaben gemäß dem obigen Punkt 11 zu aktualisieren.

14.2 Indem der Kunde eine Goldvereinbarung bestellt, erteilt der Kunde seine Einwilligung, dass GOLDBRIEF und dessen Konzernunternehmen E-Mail, Telefax und andere Anrufautomaten oder ähnliche automatische Systeme zur individuellen Kommunikation verwenden, um eine Vereinbarung mit Ihnen als Kunde abzuschließen und zu erfüllen.

GOLDBRIEF meldet der Polizei Missbrauch, Verwendung von Diebesgut und Betrug sowie deren Versuch. GOLDBRIEF kann Informationen in einem zweckmäßigen Register speichern, wenn ein Missbrauch oder eine andere unzulässige Tätigkeit vorgefallen ist, oder um solchen Vorkommnissen vorzubeugen. GOLDBRIEF ist außerdem berechtigt, der Polizeibehörde notwendige Informationen über durchgeführte Transaktionen zur Verfügung zu stellen und der Polizei Zugang zum Computersystem von GOLDBRIEF zu gestatten.

GOLDBRIEF ist berechtigt, Kontrollanrufe (Rückrufe) an den Kunden durchzuführen, um die Identität und/oder den Preis, den GOLDBRIEF für den Gegenstand anbietet, zu überprüfen und um zu bestätigen, dass die gemachten Angaben korrekt sind. Kontrollanrufe erfolgen nur an die Telefonnummer, die der Kunde angegeben hat, und/oder an die Telefonnummer, die dem Kunden gemäß der Telefonbuchauskunft oder dergleichen gehört.

17.1 Außer den ausdrücklichen Verpflichtungen gemäß den vorliegenden Bestimmungen übernimmt GOLDBRIEF keine Haftung für Fehler und Mängel in den Informationen, die auf seiner Website veröffentlicht werden. GOLDBRIEF übernimmt außerdem keine Haftung für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die der Kunde erleidet und die durch Betriebsunterbrechungen oder andere Störungen in Kommunikationsverbindungen oder Computersystemen verursacht werden.

17.2 Die Haftung von GOLDBRIEF für Verlust oder Beschädigung des Gegenstands ist auf den Haftungsumfang begrenzt, der ausdrücklich in diesen Bedingungen angegeben ist. GOLDBRIEF haftet außerdem nicht für Schäden, die durch österreichische oder ausländische Rechtsvorschriften, Krieg, Streik, Blockaden, Naturkatastrophen oder andere ähnliche Umstände verursacht werden. Der Vorbehalt in Bezug auf Streik, Blockaden, Boykott und Aussperrung gilt auch, wenn GOLDBRIEF Gegenstand solcher Konfliktmaßnahmen ist oder solche Konfliktmaßnahmen trifft.

17.3 Die Haftungsbegrenzungen haben keinen Einfluss auf die Rechte von Verbrauchern gemäß der zwingenden Gesetzgebung.

Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen oder der Goldvereinbarung ergeben, sollen, wenn keine Einigung erzielt wird, von einem allgemeinen Gericht beigelegt werden. Das Bezirksgericht Stockholm ist die erste Instanz, sofern sich nichts anderes aus der zwingenden Gesetzgebung ergibt.